Weitere Informationen
Fahrer von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen bislang monatlich 1 % des Fahrzeug-Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Dienstwagen mit elektrischem oder Plug-in Hybridantrieb, die im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, sinkt dieser Anteil auf 0,5 %. Von dieser Halbierung können Sie auch dann profitieren, wenn Sie Ihr Geschäftsfahrzeug individuell nach Fahrtenbuch versteuern.
--Gern nehmen wir Ihr Fahrzeug in Zahlung und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine auf Ihre Wünsche angepassten Finanzierung oder Leasing, auch ohne Anzahlung möglich. Das Team vom Autohaus Pohl freut sich auf Ihren Anruf oder Besuch. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
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